Sie kommen erholt aus dem Urlaub zurück – und dann das: aufgebrochene Tür, durchwühlte Schränke, Wertsachen weg. Ein Alptraum. Die gute Nachricht: Ihre Hausratversicherung zahlt in den meisten Fällen. Die schlechte: Es gibt Grenzen und Fallstricke, die viele erst im Ernstfall entdecken.
Was die Hausratversicherung tatsächlich ersetzt
Grundsätzlich zahlt die Hausratversicherung alles, was durch Einbruchdiebstahl beschädigt oder gestohlen wird – vom Fernseher über Schmuck bis zur aufgebrochenen Tür. Erstattet wird der Wiederbeschaffungswert, also was Sie heute für gleichwertige Sachen bezahlen müssten.
Aber Achtung: Für bestimmte Dinge gelten Entschädigungsgrenzen. Bargeld ist oft nur bis 1.000 oder 1.500 Euro versichert, Schmuck und Uhren häufig auf 20-30 Prozent der Versicherungssumme begrenzt – außer sie lagen im Tresor. Diese Grenzen prüfe ich bei jedem Vertrag, den ich betreue.
Wo es häufig Probleme gibt
Der klassische Stolperstein: Unterversicherung. Wenn Ihre Versicherungssumme zu niedrig angesetzt ist, kürzt der Versicherer die Leistung anteilig. Bei 50 Prozent Unterversicherung bekommen Sie auch nur die Hälfte ersetzt – selbst wenn der konkrete Schaden eigentlich gedeckt wäre.
Zweiter Knackpunkt: Der Einbruch muss nachweisbar sein. Ein gekipptes Fenster gilt versicherungstechnisch als Einladung, nicht als Einbruch. Ohne Einbruchspuren oder Polizeibericht wird es schwierig mit der Erstattung.
Das prüfe ich für Sie vor dem Urlaub
Bevor Sie in den Urlaub fahren, schaue ich Ihren bestehenden Vertrag durch. Dabei achte ich besonders auf die Entschädigungsgrenzen für Wertsachen und ob ein Unterversicherungsverzicht vereinbart ist. Falls nicht, bessern wir das nach.
Außerdem kläre ich, ob Ihr Vertrag eine Außenversicherung enthält – die zahlt nämlich auch, wenn Ihnen im Hotelzimmer etwas gestohlen wird. Das wissen die wenigsten.
- Versicherungssumme aktuell halten – ich rechne das mit Ihnen durch
- Wertgegenstände fotografieren und Belege aufbewahren
- Unterversicherungsverzicht im Vertrag vereinbaren
- Entschädigungsgrenzen für Schmuck und Bargeld prüfen lassen
- Im Schadensfall sofort Polizei rufen und nichts verändern
- Gestohlene Gegenstände zeitnah auflisten – das erleichtert die Regulierung
Ein Einbruch ist schlimm genug. Dass Sie dann auch noch mit Ihrer Versicherung kämpfen müssen, muss nicht sein. Ich schaue mir Ihren Vertrag gerne an und prüfe, ob Sie im Ernstfall wirklich gut abgesichert sind.