Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht –
Wenn jemand auf Ihrem Grundstück zu Schaden kommt

Als Eigentümer haften Sie für Schäden, die auf Ihrem Grundstück oder durch mangelnde Verkehrssicherung entstehen – unabhängig davon, ob Sie selbst schuld waren. Ich prüfe für Sie, ob Ihr Schutz wirklich ausreicht.

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Persönliche Betreuung auch im Schadensfall
0174 / 322 58 85
Daniel Eck – Ihr Versicherungsmakler

Wer ein Grundstück besitzt, trägt Verantwortung – auch dann, wenn er das Objekt vermietet oder das Grundstück unbebaut ist. Die Verkehrssicherungspflicht gilt für jeden Eigentümer: Glatte Gehwege, umgestürzte Bäume oder lose Dachziegel können zu erheblichen Schadensersatzforderungen führen. Ich prüfe für Sie, welcher Tarif wirklich passt und was im Ernstfall geleistet wird.

Person räumt Schnee vom Gehweg
Eigentümerpflicht
Verkehrssicherungspflicht

Als Eigentümer müssen Sie dafür sorgen, dass von Ihrem Grundstück keine Gefahren ausgehen – bei Schnee und Eis ebenso wie bei morschen Bäumen oder defekten Zäunen.

  • Winterdienst – Streupflicht auf Gehwegen
  • Sturzschäden durch Eis, Nässe oder Unebenheiten
  • Umgestürzte Bäume und herabfallende Äste
  • Lose Dachziegel oder herabfallende Gebäudeteile
  • Schadensersatz und Schmerzensgeld für Verletzte
Außenansicht eines Mehrfamilienhauses
Für Vermieter
Vermietete Objekte

Wer Wohnraum oder Gewerbeeinheiten vermietet, haftet als Eigentümer für Schäden am Gemeinschaftseigentum und im Außenbereich – unabhängig vom Mieter.

  • Treppenhaus und Gemeinschaftsflächen
  • Außenanlagen – Parkplatz, Hof, Zufahrt
  • Schäden durch bauliche Mängel am Gebäude
  • Haftung gegenüber Mietern und Besuchern
  • Abwehr unberechtigter Forderungen
Leeres unbebautes Grundstück ohne Gebäude
Oft übersehen
Unbebaute Grundstücke

Auch für brachliegende Grundstücke und Bauflächen gelten Verkehrssicherungspflichten. Viele Eigentümer unterschätzen dieses Risiko erheblich.

  • Haftung auch ohne Gebäude auf dem Grundstück
  • Stolperfallen durch Unebenheiten oder Gruben
  • Schäden durch Bäume oder Bewuchs
  • Kinder die unbefugt das Grundstück betreten
  • Ich prüfe ob Ihr Grundstück mitversichert ist
Worauf ich beim Vergleich achte
Diese Details entscheiden darüber, ob der Versicherer im Schadensfall wirklich zahlt.

Deckungssumme

Hoch genug für den Ernstfall

  • Mindestens 10 Millionen Euro empfohlen
  • Dauerhafte Personenschäden können Millionen kosten
  • Beitragsunterschied minimal – Schutz enorm

Streu- und Räum­pflicht

Winterdienst-Haftung abgedeckt

  • Stürze durch Eis und Schnee auf Gehwegen
  • Auch wenn Pflicht an Mieter übertragen wurde
  • Häufigste Schadensursache im Winter

Baumkontrolle & Umwelt­schäden

Baum fällt – wer haftet?

  • Schäden durch umgestürzte Bäume und Äste
  • Regelmäßige Kontrolle ist Eigentümerpflicht
  • Ich prüfe ob Ihr Tarif dies ausdrücklich einschließt

Abwehr unberechtigter Forderungen

Passiver Rechtsschutz inklusive

  • Versicherer prüft ob Forderung berechtigt ist
  • Übernimmt Rechtskosten bei unberechtigten Klagen
  • Sie müssen nicht einfach zahlen – ich kläre das

Häufige Fragen zur Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

Ja – in der Regel. Die Privathaftpflicht schließt eigene Mietobjekte und vermietete Grundstücke häufig aus. Nur selbstgenutzte Immobilien sind manchmal mitversichert. Ich prüfe für Sie, was in Ihrem bestehenden Vertrag gilt und ob Sie eine separate Police benötigen.
Als Eigentümer bleiben Sie in der Verantwortung – auch wenn Sie den Mieter vertraglich zur Schneeräumung verpflichtet haben. Kommt jemand zu Schaden, weil nicht geräumt wurde, können Ansprüche an Sie als Eigentümer gerichtet werden. Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht sichert genau dieses Risiko ab.
Ja – viele Tarife schließen auch unbebaute Grundstücke ein, sofern diese vertraglich angegeben werden. Auch hier gilt die Verkehrssicherungspflicht: Stolperfallen, Bewuchs oder gefährliche Geländestrukturen können zu Haftungsansprüchen führen. Ich prüfe für Sie, ob und wie Ihr Grundstück mitversichert ist.
Die Wohngebäudeversicherung schützt das Gebäude selbst gegen Schäden durch Feuer, Sturm oder Leitungswasser. Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht sichert dagegen Ansprüche Dritter ab – also wenn jemand durch Ihr Grundstück oder Gebäude zu Schaden kommt. Beide Versicherungen ergänzen sich und sollten gemeinsam betrachtet werden.
Nein – meine Beratung ist vollständig kostenlos. Als Versicherungsmakler erhalte ich eine Courtage direkt vom Versicherer, ohne Aufpreis für Sie. Sie profitieren von einem unabhängigen Vergleich und persönlicher Betreuung – von der Auswahl bis zum Schadensfall.
Daniel Eck – Versicherungsmakler

Warum die Grundbesitzerhaftpflicht über mich abschließen?

Ob selbstgenutztes Eigenheim, vermietetes Mehrfamilienhaus oder brachliegendes Grundstück – ich prüfe für Sie alle relevanten Risiken und vergleiche die passenden Tarife. So sind Sie als Eigentümer wirklich auf der sicheren Seite.

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