Die Rürup-Rente ist das leistungsstärkste Steuerspar-Instrument für Selbstständige und Freiberufler in Deutschland. Bis zu 27.566 € können Sie 2025 als Sonderausgaben absetzen — der Fiskus finanziert einen erheblichen Teil Ihrer Altersvorsorge mit.

Die Rürup-Rente (auch Basisrente genannt) ist speziell für Selbstständige und Freiberufler konzipiert, die keine gesetzliche Rentenversicherung haben. Als einziges Vorsorgeprodukt lassen sich die Beiträge bis zur vollen Höhe als Sonderausgaben beim Finanzamt geltend machen — seit 2023 sogar zu 100 %. Als unabhängiger Versicherungsmakler vergleiche ich klassische und fondsgebundene Rürup-Tarife und berechne Ihre individuelle Steuerersparnis.
2025 können Ledige bis zu 27.566 € und Verheiratete bis zu 55.132 € als Sonderausgaben geltend machen. Das ist der höchste absetzbare Betrag aller privaten Vorsorgeprodukte.
Die Rürup-Rente zahlt ab dem 62. Lebensjahr eine lebenslange monatliche Rente. Eine Kapitalauszahlung ist gesetzlich ausgeschlossen — das Leibrentenprinzip schützt das Kapital bis ins hohe Alter.
Besonders attraktiv ist die Rürup-Rente für Gutverdiener — denn je höher der persönliche Steuersatz, desto größer die reale Ersparnis. Der Fiskus zahlt effektiv mit.
Rechenbeispiel 2025
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Als unabhängiger Versicherungsmakler aus Schmalkalden vergleiche ich für Sie die besten Rürup-Tarife am Markt — klassisch und fondsgebunden. Ich berechne Ihre individuelle Steuerersparnis und zeige Ihnen, wie viel der Fiskus effektiv für Sie zahlt.