Vertrauensschadenversicherung – Schutz vor Betrug durch eigene Mitarbeiter
Diebstahl, Unterschlagung, Betrug – nicht jede Gefahr kommt von außen. Die Vertrauensschadenversicherung schützt Ihr Unternehmen vor vorsätzlichen Straftaten durch Mitarbeiter und Dritte. Ich prüfe für Sie den richtigen Schutz.
Schutz bei Diebstahl, Unterschlagung und Betrug durch Mitarbeiter
Auch Cyberbetrug und Social Engineering absicherbar
Studien zeigen: Wirtschaftskriminalität durch eigene Mitarbeiter verursacht in deutschen Unternehmen jährlich Milliardenschäden. Die Vertrauensschadenversicherung – auch Fidelity-Versicherung genannt – schützt Ihr Unternehmen vor finanziellen Schäden durch vorsätzliche Handlungen von Mitarbeitern, Führungskräften oder auch externen Dritten. Ich prüfe für Sie, welcher Deckungsumfang zu Ihrer Betriebsgröße passt.
Innentäter
Diebstahl & Unterschlagung
Absicherung gegen vorsätzliche Vermögensschäden durch eigene Mitarbeiter
Diebstahl von Bargeld und Waren
Unterschlagung betrieblicher Gelder
Manipulation von Buchhaltung und Belegen
Cyberbetrug
Betrug & Social Engineering
Schutz vor modernen Betrugsformen – auch ohne direkten Täter im Betrieb
CEO-Fraud und Fake-Überweisungen
Phishing und Identitätsmissbrauch
Erschlichene Leistungen durch Dritte
Schadensermittlung
Ermittlungs- und Rechtskosten
Auch die Kosten der Aufklärung und rechtlichen Verfolgung werden erstattet
Kosten für forensische Prüfungen
Anwalts- und Gerichtskosten
Schadensermittlungskosten inklusive
Worauf ich beim Vergleich achte
Diese Punkte entscheiden, ob Ihr Unternehmen bei einem Innentäter-Schaden wirklich geschützt ist.
Versicherte Personen
Wer ist gedeckt?
Alle Mitarbeiter ohne Namensnennung
Führungskräfte und Prokuristen
Externe Dienstleister optional
Deckungsumfang
Was ist versichert?
Vermögensschäden durch Vorsatz
Cyberbetrug als Erweiterung
Ermittlungs- und Rechtskosten
Im Schadensfall
Schnell und richtig handeln
Sofortige Meldung beim Versicherer
Keine Strafanzeige als Voraussetzung
Ich koordiniere alles für Sie
Makler-Vorteil
Unabhängig für Sie
100+ Gesellschaften verglichen
Kombination mit Cyber-Police möglich
Laufende Betreuung inklusive
FAQ
Häufige Fragen
Ja – in der Regel ist keine namentliche Benennung des Täters erforderlich. Es muss lediglich nachgewiesen werden, dass ein Schaden durch eine vorsätzliche Handlung eines Mitarbeiters entstanden ist. Die genauen Anforderungen unterscheiden sich je nach Versicherer – das prüfe ich für Sie im Detail.
Nicht zwingend – viele Tarife verzichten auf die Strafanzeige als zwingende Voraussetzung. Dennoch empfiehlt es sich meist, Strafanzeige zu erstatten, um spätere Regressansprüche gegen den Täter zu sichern. Ich berate Sie, wie Sie im Schadensfall richtig vorgehen.
Die Betriebshaftpflicht schützt gegen Schäden an Dritten von außen. Die Vertrauensschadenversicherung schützt Ihr Unternehmen vor Schäden durch eigene Mitarbeiter – also durch vorsätzliche unehrliche Handlungen von innen. Beide ergänzen sich sinnvoll.
Ja – in der Regel sind alle Mitarbeiter und leitende Angestellte eingeschlossen. Bei Schäden durch den Inhaber selbst gibt es Einschränkungen. Ich prüfe für Sie, welcher Personenkreis im gewählten Tarif tatsächlich abgedeckt ist.
Die Beratung ist für Sie vollständig kostenlos. Als unabhängiger Versicherungsmakler erhalte ich eine Provision vom Versicherer – für Sie entstehen keine zusätzlichen Kosten.
Warum Vertrauensschadenversicherung über mich?
Als unabhängiger Versicherungsmakler vergleiche ich für Sie Angebote von über 100 Versicherern – kostenlos und ohne versteckte Kosten.
Unabhängige BeratungKein Vertrieb, kein Verkaufsdruck