Werkverkehrversicherung – eigene Waren sicher transportieren
Wer eigene Güter mit eigenen Fahrzeugen transportiert, betreibt Werkverkehr. Eine Transportschäden-Klausel in der Kfz-Versicherung reicht dafür nicht aus. Ich prüfe für Sie, welcher Schutz wirklich greift.
Eigengüter während Transport, Be- und Entladen geschützt
Gilt für alle eigenen Fahrzeuge im Betrieb
Kombinierbar mit Fuhrpark- und Transportversicherung
Die Werkverkehrversicherung schützt Unternehmen, die ihre eigenen Waren oder Güter mit eigenen oder angemieteten Fahrzeugen transportieren – zum Beispiel Handwerker mit Werkzeug und Materialien, Händler mit Eigenware oder Produzenten auf dem Weg zum Kunden. Die normale Kfz-Haftpflicht zahlt nur für Schäden an Dritten – Schäden an den eigenen Gütern bleiben ohne Werkverkehrschutz ungedeckt. Ich prüfe für Sie die passende Lösung.
Eigengüter
Transportierte Eigengüter
Absicherung Ihrer eigenen Waren und Güter gegen Schäden auf dem Transportweg
Bruch, Beschädigung, Verlust
Unfall, Feuer, Diebstahl des Ladeguts
Gilt auch bei Schäden durch den Fahrer
Be-/Entladen
Be- und Entladeschäden
Schutz auch in den Phasen vor und nach dem eigentlichen Transport
Schäden beim Beladen und Sichern
Schäden beim Abladen beim Kunden
Lagerrisiko an Zwischenstationen
Handwerk & Handel
Werkzeug & Handelsgüter
Besonders relevant für Handwerker, Händler und produzierende Betriebe
Werkzeug und Montagematerial
Fertigerzeugnisse und Handelsware
Muster und Ausstellungsstücke
Worauf ich beim Vergleich achte
Diese Punkte entscheiden, ob Ihre Güter auf dem Transportweg wirklich geschützt sind.
Deckungsumfang
Was ist versichert?
All-Risk oder benannte Gefahren
Be- und Entladephase einschließen
Kurzfristige Lagerung abdecken
Fahrzeugarten
Welche Fahrzeuge sind gedeckt?
Eigene Pkw, Transporter, Lkw
Gemietete und geliehene Fahrzeuge
Subunternehmer-Transporte optional
Versicherungssumme
Wie viel ist genug?
Maximale Ladungsmenge je Fahrt
Jahresumsatz als Richtwert
Regelmäßige Anpassung empfohlen
Makler-Vorteil
Unabhängig für Sie
100+ Gesellschaften verglichen
Kombination mit Fuhrparkschutz
Laufende Betreuung inklusive
FAQ
Häufige Fragen
Die Werkverkehrversicherung gilt, wenn Sie ausschließlich eigene Güter mit eigenen oder angemieteten Fahrzeugen transportieren – also kein gewerblicher Gütertransport für Dritte stattfindet. Sobald Sie fremde Güter transportieren, greift die gewerbliche Transportversicherung. Ich kläre mit Ihnen, welche Variante zu Ihrem Betrieb passt.
Nein. Die Kfz-Haftpflicht zahlt nur für Schäden, die Sie Dritten zufügen. Ihre eigenen Güter sind davon nicht umfasst. Auch die Kaskoversicherung deckt in der Regel nur Schäden am Fahrzeug selbst, nicht am transportierten Ladegut. Dafür brauchen Sie eine separate Werkverkehr- oder Transportversicherung.
Die Transportversicherung schützt die Ware während des Transports gegen Beschädigung und Verlust. Die Werkverkehrversicherung schützt dagegen das Fahrzeug selbst und die Haftpflicht im Werkverkehr. Wer eigene Fahrzeuge für den Warentransport nutzt, benötigt in der Regel beide Bausteine.
Für den Werkverkehr mit eigenem Fahrzeug und eigenen Waren benötigen Sie keine gesonderte Transportgenehmigung – anders als beim gewerblichen Güterkraftverkehr. Wichtig ist jedoch, dass die Fahrzeuge korrekt angemeldet und versichert sind. Ich prüfe für Sie, ob Ihr bestehendes Kfz-Konzept ausreichend ist.
Die Beratung ist für Sie vollständig kostenlos. Als unabhängiger Versicherungsmakler erhalte ich eine Provision vom Versicherer – für Sie entstehen keine zusätzlichen Kosten.
Warum Werkverkehrversicherung über mich?
Als unabhängiger Versicherungsmakler vergleiche ich für Sie Angebote von über 100 Versicherern – kostenlos und ohne versteckte Kosten.
Unabhängige BeratungKein Vertrieb, kein Verkaufsdruck